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Schaltschrank-Prüfung: wer wann was prüfen muss

Ein Schaltschrank wird mehrmals geprüft: vom Hersteller vor der Auslieferung, vom Betreiber vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen. Dieser Ratgeber erklärt die drei Prüfungen, die Rolle von DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100, was in ein Prüfprotokoll gehört und wer prüfen darf.

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Wann muss ein Schaltschrank geprüft oder abgenommen werden?

Ein Schaltschrank muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Änderung oder Instandsetzung und danach wiederkehrend geprüft werden. Das verlangt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 vom Unternehmer, der die Anlage betreibt. Vorher prüft der Hersteller den Schrank in seiner Werkstatt.

Das Wort „Abnahme“ meint im Alltag zwei verschiedene Dinge:

  • Vertragliche Abnahme: Der Auftraggeber bestätigt, dass der gelieferte Schrank dem Auftrag entspricht. Das ist eine Frage des Vertrags, keine technische Prüfung.
  • Technische Prüfung: Eine Elektrofachkraft stellt fest, dass der Schrank sicher ist und den Normen entspricht. Nur diese Prüfung ist für die Sicherheit entscheidend.

Eine behördliche Abnahme oder eine Abnahme durch einen Sachverständigen ist für einen üblichen Schaltschrank in einer Maschine oder Anlage in der Regel nicht vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es zum Beispiel in explosionsgefährdeten Bereichen, bei bauordnungsrechtlich prüfpflichtigen Anlagen oder wenn der Versicherer es verlangt.

Welche Prüfungen gibt es für einen Schaltschrank?

Es gibt drei Prüfungen. Sie finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt, und jeweils ist jemand anderes verantwortlich.

Prüfung beim Hersteller
Wann: vor der Auslieferung. Wer: der Schaltschrankbauer. Grundlage: je nach Einsatz DIN EN 60204-1 oder DIN EN 61439. Geprüft wird der Schrank als Produkt, ohne das Netz am Aufstellort.
Erstprüfung bei Inbetriebnahme
Wann: vor der ersten Inbetriebnahme am Einsatzort. Wer: der Betreiber, durch eine Elektrofachkraft. Grundlage: DGUV Vorschrift 3, für die Anlage DIN VDE 0100-600. Hier wird geprüft, ob der Schrank im Zusammenspiel mit Einspeisung und Netz sicher abschaltet.
Wiederkehrende Prüfung
Wann: in festen Abständen, die der Betreiber festlegt. Wer: der Betreiber, durch eine Elektrofachkraft. Grundlage: DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100, Betriebssicherheitsverordnung mit Gefährdungsbeurteilung.

Was prüft der Hersteller vor der Auslieferung?

Der Hersteller prüft, ob der Schrank so gebaut ist, wie Schaltplan und Norm es verlangen, und ob er sicher und funktionsfähig ist. Welche Prüfschritte die Norm genau vorgibt, hängt davon ab, welche Norm für den Schrank gilt.

  • DIN EN 60204-1 (elektrische Ausrüstung von Maschinen): Die Norm enthält einen eigenen Abschnitt zu Prüfungen: Übereinstimmung mit den Unterlagen, Durchgängigkeit des Schutzleitersystems, Bedingungen für die automatische Abschaltung, Isolationswiderstand, Spannungsprüfung, Schutz gegen Restspannungen und Funktionsprüfung. Welche davon anzuwenden sind, hängt von der Maschine ab.
  • DIN EN 61439 (Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen): Die Norm unterscheidet den Bauartnachweis für das System und eine Stückprüfung für jede einzelne Kombination.

Die Hersteller-Prüfung ersetzt nicht die Prüfung beim Betreiber. Der Hersteller kennt weder das Netz noch die Vorsicherung am Aufstellort. Mehr zur Frage, welche Norm gilt: DIN EN 60204-1 oder DIN EN 61439?

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Was gehört zur Erstprüfung bei der Inbetriebnahme?

Die Erstprüfung weist nach, dass der Schrank am Einsatzort sicher arbeitet: angeschlossen an das reale Netz, mit der realen Vorsicherung und den realen Leitungen. Sie ist Pflicht des Betreibers und findet vor der ersten Inbetriebnahme statt.

Die Erstprüfung besteht aus drei Teilen:

  • Besichtigen: Ist der Schrank unbeschädigt, richtig angeschlossen, beschriftet und dokumentiert?
  • Erproben: Funktionieren Schutzeinrichtungen, Not-Halt, Fehlerstrom-Schutzschalter und Verriegelungen?
  • Messen: Schutzleiter, Isolationswiderstand und Fehlerschleifenimpedanz. Erst die Fehlerschleifenimpedanz zeigt, ob die Sicherung im Fehlerfall schnell genug abschaltet. Sie lässt sich nur am Aufstellort messen.

Wird der Schrank als Teil einer Maschine geliefert, prüft der Maschinenhersteller die elektrische Ausrüstung der Maschine. Die Prüfung der Anlage vor Ort bleibt beim Betreiber.

Auch nach einer Änderung oder Instandsetzung ist die Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme Pflicht. Wer einen alten Schrank erweitert oder umbaut, muss danach prüfen. Mehr dazu unter Schaltschrank nachbauen und modernisieren.

Wie oft muss ein Schaltschrank nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

Eine feste gesetzliche Frist für Schaltschränke gibt es nicht. Der Betreiber legt die Prüffrist in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die Frist muss so bemessen sein, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden.

Als Orientierung nennt die DGUV Vorschrift 3 in ihren Durchführungsanweisungen Richtwerte:

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
alle 4 Jahre, durch eine Elektrofachkraft
Anlagen in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“
jährlich, durch eine Elektrofachkraft
Fehlerstrom-Schutzschalter in stationären Anlagen
Prüftaste alle 6 Monate, durch den Benutzer

Kürzere Fristen sind sinnvoll, wenn der Schrank Staub, Feuchte, Vibration oder hohen Temperaturen ausgesetzt ist oder wenn bei früheren Prüfungen Mängel auffielen. Längere Fristen sind nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung das begründet. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, Art, Umfang und Fristen der Prüfung zu dokumentieren.

DIN VDE 0105-100 regelt den Betrieb elektrischer Anlagen. Sie verlangt ebenfalls, dass Anlagen in geeigneten Zeitabständen geprüft werden, und beschreibt, wie dabei gearbeitet wird.

Ergänzend setzen manche Betreiber Thermografie ein. Eine Wärmebildkamera zeigt lockere Klemmen und überlastete Bauteile im laufenden Betrieb. Sie ersetzt die Prüfung durch Besichtigen, Erproben und Messen nicht.

Wer darf einen Schaltschrank prüfen?

Prüfen darf eine Elektrofachkraft, oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. So steht es in der DGUV Vorschrift 3.

  • Elektrofachkraft: Wer aufgrund von Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung sowie Kenntnis der Normen die Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen kann.
  • Zur Prüfung befähigte Person: Begriff aus der Betriebssicherheitsverordnung. Für elektrische Prüfungen ist das in der Regel eine Elektrofachkraft mit Erfahrung im Prüfen.
  • Messgeräte: Geprüft wird mit Mess- und Prüfgeräten nach DIN EN 61557 (VDE 0413), die selbst regelmäßig kalibriert oder überprüft werden.

Der Betreiber kann eigene Elektrofachkräfte einsetzen oder einen externen Prüfdienst beauftragen. Die Verantwortung für die Prüfung bleibt beim Betreiber.

Was steht in einem Prüfprotokoll?

Ein Prüfprotokoll hält fest, was wann von wem mit welchem Ergebnis geprüft wurde. Es ist der Nachweis, dass die Prüfpflicht erfüllt ist, und die Grundlage für die nächste Prüfung.

Prüfgegenstand
Schrank oder Anlage, eindeutige Kennzeichnung, Auftrags- oder Objektnummer
Prüfungsgrund
Erstprüfung, Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung, wiederkehrende Prüfung
Netzdaten
Spannung, Netzform, Vorsicherung, soweit bekannt
Sichtprüfung
Checkliste, zum Beispiel Dokumentation, Berührungsschutz, Querschnitte und Aderfarben, Schutzleitersystem, Beschriftung, Zugentlastung, Warnschilder, Typenschild, feste Klemmen
Messungen
Messwerte mit Messpunkten und Grenzwerten, verwendetes Messgerät
Funktionsprüfung
Schutzeinrichtungen, Steuerfunktionen, Drehrichtung der Motoren
Ergebnis
Mängel, Maßnahmen, Gesamturteil, nächster Prüftermin
Prüfer
Name, Datum, Unterschrift

Wie prüft Rihatec Schaltschränke vor der Auslieferung?

Jeden Schaltschrank prüfen wir vor der Auslieferung in unserer Werkstatt in Kirchheim bei München und dokumentieren die Prüfung. Das Prüfprotokoll erhalten Sie auf Anfrage.

  • Sichtprüfung nach Checkliste
  • Schutzleitermessung mit Prüfgerät an festgelegten Messpunkten
  • Funktionsprüfung von Schutzeinrichtungen und Schrank

Die Fehlerschleifenimpedanz hängt vom Netz am Aufstellort ab. Die Messungen am Aufstellort bleiben beim Betreiber. Die Inbetriebnahme bieten wir auf Wunsch an.

Wir bauen je nach Einsatz nach DIN EN 61439 oder DIN EN 60204-1 und berücksichtigen die EMV-Richtlinie. Welche Norm für Ihren Schrank gilt, klären wir vor dem Angebot. Eine Konformitätserklärung gehört zum Lieferumfang.

Seit 1995 bauen wir Schaltschränke, heute mehr als 100 pro Jahr, für Kunden in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wie wir aufbauen, steht im Ratgeber Schaltschrank-Aufbau. Unser Angebot im Überblick: Schaltschrankbau.

Häufige Fragen zur Schaltschrank-Prüfung

Wann muss ein Schaltschrank abgenommen werden?

Vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Änderung oder Instandsetzung und danach in regelmäßigen Abständen. Geprüft wird durch eine Elektrofachkraft. Verantwortlich ist der Betreiber. Vorher prüft der Hersteller den Schrank in seiner Werkstatt.

Ist die Prüfung des Herstellers schon die Erstprüfung?

Nein. Der Hersteller prüft den Schrank als Produkt. Die Erstprüfung findet am Einsatzort statt, mit dem realen Netz und der realen Vorsicherung. Erst dort lässt sich zum Beispiel die Fehlerschleifenimpedanz messen.

Wie oft muss ein Schaltschrank nach DGUV V3 geprüft werden?

Die Frist legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV Vorschrift 3 nennt als Richtwert für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel vier Jahre, für Räume und Anlagen besonderer Art ein Jahr. Unter rauen Bedingungen sind kürzere Fristen sinnvoll.

Wer darf einen Schaltschrank prüfen?

Eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Der Betreiber kann eigene Fachkräfte oder einen externen Prüfdienst beauftragen.

Was muss in einem Prüfprotokoll stehen?

Prüfgegenstand, Prüfungsgrund, Ergebnis der Sichtprüfung, Messwerte mit Grenzwerten und Messgerät, Ergebnis der Funktionsprüfung, festgestellte Mängel, Datum und Unterschrift des Prüfers.

Muss nach einem Umbau neu geprüft werden?

Ja. Nach einer Änderung oder Instandsetzung muss der Schrank vor der Wiederinbetriebnahme geprüft werden. Das gilt auch für kleine Erweiterungen.

Ersetzt eine Thermografie die DGUV-V3-Prüfung?

Nein. Eine Wärmebildaufnahme zeigt lockere Klemmen und überlastete Bauteile im Betrieb. Sie ergänzt die Prüfung, ersetzt aber nicht Besichtigen, Erproben und Messen.

Bekomme ich von Rihatec ein Prüfprotokoll?

Ja, auf Anfrage. Jeden Schrank prüfen wir vor der Auslieferung mit Sichtprüfung, Schutzleitermessung und Funktionsprüfung und dokumentieren das. Die Prüfung vor Ort beim Betreiber ersetzt das nicht.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Prüfung durch eine Elektrofachkraft und keine Rechtsberatung.